
Ausschreibung Hohwachter Hobie 2013 als PDF-Datei
Ausschreibung
Hohwachter Hobie 2013
Ranglistenregatta des Hohwachter Yachtclubs
für Hobie 14, Hobie 16, FX-One
Hobie Tiger und Hobie Wild Cat - TiWi-Trophy
Freundschaftsregatta Hobie Dragoon
Termin
am 08. und 09. Juni 2013
Veranstalter
Hohwachter Yachtclub e.V.
Wettfahrtleiter
Martin Arndt, SKM
Revier
Hohwachter Bucht, Ostsee
Startzeit
Ankündigungssignal zur 1. Wettfahrt: Sa, 08. Juni 2013 um 10:55 Uhr
Letzte Startmöglichkeit
Am Sonntag, 09. Juni werden nach 15:00 Uhr keine Wettfahrten mehr gestartet.
Wettfahrten
Es sind bis zu 6 Wettfahrten vorgesehen.
Wertung
erfolgt nach dem Low-Point-System gemäß WR. Bei 4 oder mehr gewerteten Wettfahrten wird das schlechteste Ergebnis gestrichen. Für Jugendliche erfolgt eine Sonderwertung gemäß den U21-Richtlinien der DHCKV. Die Teilnahme an dieser Wertung muss spätestens beim Einschreiben unter Angabe des Geburtsdatums bestätigt werden. Bei allen Teilnehmern unter 18 Jahren wird die Unterschrift oder Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten benötigt. Dies gilt für Steuermann und Crew. Nichtbeachtung dieser Vorschrift führt automatisch zum Ausschluss der Mannschaft.
Meldeadresse
bevorzugt: online-Meldung über www.hoyc.de
oder eMail an
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
unter Angabe folgender Daten: Bootsklasse, Segelnummer, Name Steuermann, Anschrift, Telefonnummer, ggf. Name Crew, ggf. Teilnahme an der Jugendwertung.
Meldegeld
HC 16, HC Tiger, HC Wild Cat, Dragoon 45,- €
HC 14 25,- €
bis zum Meldeschluss zu überweisen auf das Konto:
Hohwachter Yachtclub e.V., Konto 70001128, BLZ 210 501 70
Bitte als Verwendungszweck den Namen des Steuermanns und die Segelnummer angeben.
Meldeschluss
Samstag, 1. Juni 2013
Für alle später eingehenden Meldungen ist eine Gebühr von 10,- € pro Boot zusätzlich zum Meldegeld zu entrichten. Nachmeldungen werden bis zur Steuermannsbesprechung angenommen.
Steuermannsbesprechung
Samstag, 08. Juni 2013 9:30 Uhr
Check-In:
Das Regattabüro ist am Freitag, 08. Juni 2013 von 19:00 - 21:00 Uhr und am Samstag, 09. Juni 2013 von 8:00 – 9:30 Uhr geöffnet
Liegeplätze
für Boote werden strandnah von Do., 06. Juni bis Mo., 10. Juni 2013 ausgewiesen.
Wohnmobil-/Zeltstellplätze werden für Teilnehmer während dieser Zeit kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Zulassung
Es sind nur Steuerleute zugelassen, die Ihre Eignung zur Bootsführung nachweisen können. Beim Einschreiben ist der Haftungsausschluss des Veranstalters und die Teilnahmeerklärung durch Unterschrift der gesamten Bootsbesatzung zu bestätigen. Bei nicht vollständig unterschriebenem Haftungsausschluss wird die Mannschaft nicht gewertet.
Versicherung
Für jedes teilnehmende Boot muß eine Haftpflichtversicherung mit für Regatten ausreichender Deckungssumme (mind. 1.000.000 Euro) bestehen, die dem Veranstalter auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Regeln
Es wird gesegelt nach den WR (Segeln) der ISAF, neueste Ausgabe, den Ordnungsvorschriften des DSV, den Regeln der Internationalen Hobie Cat Klassenvereinigung (IHCA), den Segelanweisungen und dem Programm. Die Segelanweisungen sind während der Öffnungszeiten im Regattabüro erhältlich. Am Schwarzen Brett bekannt gegebene Änderungen der Segelanweisungen sind bindend.
Haftungsausschluss
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung zu veranlassen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten, entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt- / bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten-, Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbands-recht des DSV, die Klassenvorschrift sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Mit der Unterschrift auf der Meldung erklären sich die Teilnehmer einverstanden, die Rechte zur sportlichen und kommerziellen Verwendung und Veröffentlichung ihrer Namen sowie des von ihnen gemachten Bild- und Videomaterials aller Art dauerhaft und entschädigungslos an den durchführenden Verein und von diesem autorisierten juristischen Personen abzutreten.





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